SPIELGRUPPE CHINDERWELT und Mittagstisch-Betreuung Zelglistrasse 13, 8618 Oetwil am See,

www. spg-chinderwelt.ch

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) gilt als verbindlich zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten und der Spielgruppe Chinderwelt und Mittagstisch-Betreuung. Sie bildet einen integralen Bestandteil der Anmeldung.

Finanzierung

Die Spielgruppe und die Mittagstisch-Betreuung werden privat geführt und finanzieren sich aus Elternbeiträgen.

Ferien, schulfreie Tage und allgemeine Feiertage

Wir richten uns nach dem Ferienplan der Schule Oetwil am See sowie diversen schulfreien Tagen und allgemeinen Feiertagen. An diesen Tagen finden weder die Spielgruppe noch die Mittagstisch-Betreuung statt.

Aufnahmebedingungen

-Kindern ab 2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt steht die Spielgruppe sowie die Möglichkeit der anschliessenden Mittagstisch-Betreuung offen.
-Für Kindergarten- und Primarschulkinder bis Ende 6. Klasse besteht das Angebot der Mittagstisch-Betreuung.

Anmeldung

Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich, und ist verbindlich. Diese gilt in der Regel, ausser bei späterem Eintritt, für das ganze Spielgruppen-/Schuljahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppen-/Schuljahres per Ende Juli aus. Die Platzzahl ist beschränkt. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 30. Juni.

Eintritt

Nach den Sommerferien. Ein späterer Eintritt ist jederzeit möglich, sofern freie Plätze, je nach Kapazität und Gruppenzusammensetzung.

Gruppengrösse

Die Spielgruppe besteht aus mindestens 5 Kinder bis max. 8 – 10 Kinder. Kann keine Gruppe von mind. 5 Kinder gebildet werden, liegt es in der Entscheidung der Spielgruppenleiterin ob die Gruppe trotzdem startet oder nicht.
Der Mittagstisch für Kindergärtler und Schulkinder besteht aus 10 – 12 Kinder.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, evtl. Samstag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Spielgruppe vormittags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittagstisch-Betreuung anschliessend Spielgruppe von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Mittagstisch-Betreuung Kindergarten-/Schulkinder von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Tarife/Preise

Spielgruppe 1x wöchentlich 3 Std., pro Monat Fr. 100.00
mit anschliessender Mittagstisch-Betreuung 5 Std., pro Monat Fr. 252.00
Mittagstisch-Betreuung 1x wöchentlich 1,5 Std., pro Monat Fr. 88.00
Für mehrmaligen Besuch pro Woche und für Geschwister gibt es keinen Rabatt.

Verrechnung

Erfolgt quartalsweise (alle 3 Monate). Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail, welche innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden muss. Der späteste Termin ist der erste Spielgruppentag/ Mittagstisch des verrechneten Quartals. Verrechnet wird der, für ein Kind, freigehaltener Spielgruppen-/Mittagstischplatz für ein ganzes Quartal.

Zahlungstermine

1.  Quartal zahlbar per 31.07. für Aug./Sept./Okt.
2. Quartal zahlbar per 31.10. für Nov./Dez./Jan.
3. Quartal zahlbar per 31.01. für Feb./März/April
4. Quartal zahlbar per 30.04 für Mai/Juni/Juli

Quartalszahlungen

Spielgruppe 1x wöchentlich 3 Std., pro Quartal Fr. 300.00
mit anschliessender Mittagstisch-Betreuung 5 Std., pro Quartal Fr. 756.00
Mittagstisch-Betreuung 1x wöchentlich 1,5 Std., pro Quartal Fr. 264.00
Bezahlung per Bank-/Postüberweisung, in Bar oder mit Twint. Zahlungen sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes. Bezahlt wird für den frei gehaltenen Platz für das Kind. In den Ferien und an Feiertagen der Spielgruppe/Schule werden die vollen Beträge verrechnet.

Einmalige Einschreibegebühr

Mit Einreichen des ausgefüllten Anmeldeformulars wird die einmalige Einschreibegebühr für administrativen Aufwand etc. von Fr. 30.00 fällig. Wird bei der Zahlung des ersten Quartals
verrechnet und wird nicht zurückerstattet.

Probezeit

Die ersten 4 Spielgruppenbesuche und Mittagstisch-Betreuungen (vier Wochen 1x) gelten als
Probezeit. Wenn das Kind danach nicht weiter in die Spielgruppe kommen möchte, wird nur der Probemonat von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt bzw. werden Fr. 200.00 rückerstattet.
Ebenso wird für die Mittagstisch-Betreuung nur der Probemonat berechnet, falls das Kind nicht
mehr kommen will.

Kündigung

Während des Jahres kann jeweils auf Ende eines Quartals, unter Einhaltung der 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei früherem Austritt erstatten wir keine Rückzahlung der Quartalsgebühren.

Versicherung und Verantwortung

Die Eltern sind verantwortlich resp. verpflichtet eine private Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-versicherung für das Kind während der Spielgruppenzeit und Mittagstisch-Betreuung, sowie Hin- und Rückweg, abzuschliessen. Die Spielgruppe Chinderwelt und Mittagstisch-Betreuung übernimmt
keine Haftung. Für Beschädigungen, u.a. mutwillig an Mobiliar und Räumlichkeiten, welche durch
ein Kind verursacht wurden, haften deren Eltern.

Für mitgebrachte, verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Spielgruppe Chinderwelt und Mittagstisch-Betreuung keine Verantwortung oder Haftung. Lassen Sie deshalb wertvolle Spielsachen, Kleidungen, Schmuck und dergleichen zu Hause.
Bei der Anmeldung für die Spielgruppe und Mittagstisch-Betreuung müssen allfällige gesundheitliche Probleme bekannt gegeben werden sowie Notfall-Information, um den nächsten erreichbaren Arzt
oder Kinderarzt zu kontaktieren.
Die Spielgruppe Chinderwelt ist Betriebshaftpflicht versichert. Spielgruppenleiterin/Mitarbeiter sind Berufshaftpflicht versichert.

Unvorhersehbare Ausfälle

Es besteht kein Anspruch zur Rückvergütung des Elternbeitrages, wenn die Spielgruppe/Mittags-
tisch-Betreuung auf Grund von Pandemien, Epidemien, höhere Gewalt (Wasser, Feuer etc.) oder
anderen Massnahmen nicht durchgeführt werden können.

Krankheit oder Unfall der Spielgruppenleiterin

Bei Krankheit oder Verhinderung der Spielgruppenleiterin wird, wenn möglich eine Vertretung organisiert. Ein Spielgruppenvormittag und die Mittagstisch-Betreuung können ersatzlos gestrichen werden, wenn kurzfristig kein Ersatz aufgeboten werden kann. Bei einem Ausfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Krankheit und Unfall eines Kindes

Kann ein Kind nicht an der Spielgruppe und/oder Mittagstisch-Betreuung teilnehmen, ist dies der Spielgruppenleiterin mitzuteilen. Kranke und insbesondere Kinder mit ansteckenden Krankheiten bleiben, um die anderen Kinder vor einer Ansteckung zu schützen zu Hause. Fühlt sich ein Kind während seines Aufenthaltes nicht wohl, wird krank, bekommt Fieber, kontaktiert die Spielgruppenleiterin die erziehungsberechtigte Person und das Kind wird abgeholt. Die Rückkehr
in die Spielgruppe und Mittagstisch-Betreuung erfolgt erst nach einem fieberfreien Tag ohne Medikamentenabgabe. Während Krankheit und Abwesenheit sind die Beträge zu bezahlen.

Allergien

Bitte informieren Sie die Spielgruppenleiterin, wenn ihr Kind an einer Allergie (Essen, Stiche etc.) leidet. Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Allergien und Krankheiten sind
uns schriftlich mitzuteilen. Siehe Anmeldeformular.
Tragen von Hausschuhen in unseren Räumlichkeiten
Alle Kinder müssen entweder Hausschuhe, «Finkli» oder Antirutsch-Socken mitbringen. Schuhe müssen in unseren Räumlichkeiten gewechselt werden.
Betrifft nur Kinder in der Spielgruppe

Kleidung

Spielgruppenkinder sollten bequeme Kleider tragen die auch schmutzig werden dürfen. Je nachdem brauchen kleinere Kinder vielleicht noch ihr Kuscheltier, «Nuschi», Nuggi, Ersatzkleider, Feuchttücher, Windeln etc. Persönliche Gegenstände die nicht zwingend notwendig sind, bitte nicht in die Spielgruppe mitnehmen. Die Spielgruppe Chinderwelt stellt keinen Ersatz für Defekt oder Verlust.

Für den Z’nüni

Gebt eurem Kind einen gesunden Z’nüni mit, inkl. Getränk (Wasser). Am besten eignen sich Früchte, Gemüse, Kräckers, Brot, Käse etc. Bitte keine Süssigkeiten wie Schokoladen und Süssgetränke sowie Chips.

Geburtstage feiern

Es ist den Eltern überlassen einen Z’nüni mitzubringen z.B. Kuchen, Muffins etc.

Regelmässigkeit

Es ist wichtig, dass die Kinder regelmässig in die Spielgruppe kommen. Sie treffen sich in einer konstanten Gruppe die verbindlich für die Dauer eines Spielgruppen-/Schuljahres ist. Pünktliches Bringen und Abholen der Kinder wird vorausgesetzt. Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall oder bei anderen Absenzen so früh als möglich ab. Nicht besuchte Vormittage und Mittagstisch-Betreuungen werden nicht zurückerstattet. Die Gruppe wird von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin geleitet. Je nach Grösse von einer Assistentin begleitet.

Abholung des Kindes durch eine unbekannte Person von der Spielgruppe

Eltern welche ihr Kind von anderen Personen abholen lassen, müssen vorher die Spielgruppenleiterin aus Sicherheitsgründen informieren. Sollte dies nicht der Fall sein und eine andere Person möchte das Kind abholen werden umgehend die Erziehungsberechtigten kontaktiert. Ohne Information seitens der Erziehungsberechtigten im Vorfeld verlässt das Kind nicht mit anderen Personen die Spielgruppe.

Elterngespräche / Kontakt

Auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten oder der Spielgruppenleiterin. Die Spielgruppenleiterin ist gerne bereit Ihr Anliegen oder Ihre Fragen am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch mit vorheriger Terminvereinbarung zu beantworten. Bitte nicht vor den Kindern tun.

Fotos

Gelegentlich veröffentlichen wir Fotos vom Spielgruppenalltag auf unserer Homepage oder Social Media. Wir achten darauf, dass abgebildete Kinder (verdeckte Gesichter) nicht erkennbar sind. Eltern die ihr Kind nicht abgebildet haben möchten, teilen dies bei der Anmeldung schriftlich mit.

Datenschutz

Personendaten: alle durch die Spielgruppe Chinderwelt erhobenen Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Um das Persönlichkeitsrecht der Kinder zu wahren, werden Fotos von den Kindern immer nur anonymisiert veröffentlicht. Die Eltern werden gebeten, nur Fotos/Videos von ihrem eigenen Kind zu machen. Aus Datenschutzgründen dürfen keine Fotos/Videos von anderen Eltern/Kinder oder Spielgruppenleiterin/Mitarbeiter ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden, z.B. auf sozial Media

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden der Spielgruppe Chinderwelt und Mittagstischbetreuung sind verpflichtet sämtliche Informationen über die betreuten Kinder und deren Familie vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht bleiben sie auch nach Vertragsauflösung gebunden.
Rechte und Pflichten, Orientierungspunkte
Die Spielgruppe richtet sich nach den Vorgaben der IG Spielgruppen Schweiz.